Gemeinnützigkeit
Erwartungsgemäß hat uns das Finanzamt Lahr bescheinigt, dass die satzungsmäßigen Voraussetzung für eine Gemeinnützigkeit vorliegen. In unserem Falle ist dies die Förderung des Sports. Damit sind wir berechtigt Spenden entgegenzunehmen und dürfen dafür Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) an die Spender ausstellen.